Volksanwaltschaft

das Kontrollorgan der öffentlichen Verwaltung

Patricia Brück dolmetscht die Eröffnung der Veranstaltung "1 von 5" (c) Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft zählt zu den „Obersten Organen“ der Republik Österreich und kontrolliert seit 1977 auf Grundlage der Bundesverfassung die öffentliche Verwaltung. Seit 1. Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung von Menschenrechten zu schützen und zu fördern.

Seit vielen Jahren dürfen wir die Veranstaltungen der Volksanwaltschaft als Dolmetscherinnen begleiten sowie für die gehörlosen Mitarbeiter:innen in internen Gesprächen dolmetschen.